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Der Weg zur Kur
Der Kurort Bad Kohlgrub ist mit dem Prädikat Heilbad ausgezeichnet. In allen Kurbetrieben kann die ambulante Kur (ambulante Vorsorgeleistung § 23 Absatz 2 SGB V) wahrgenommen werden, Patient und Arzt wählen den Kurort, Art der Unterkunft und Kurbetrieb.
Wichtige Informationen zur Kur:
- Die gesetzliche Wartefrist für eine Kur ist von 4 auf 3 Jahre verkürzt worden, bei Notwendigkeit kann schon früher eine Kur beantragt werden.
- Die Dauer von 3 Wochen Kuraufenthalt entfällt (auch 2- oder 4-wöchige Kuren sind möglich).
- Bezahlt werden 100 % Kurarzt, 90 % Kurmittelkosten, 100 % Gesundheitsbildung
- Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von bis zu 13 € pro Tag.
Unterstützender Info-Link Ammergauer Alpen
Zuzahlungsregelung:
- 10 % Zuzahlung pro Behandlung
- Einmalige Zuzahlung von € 10 je Verordnungsblatt.
In drei Vertragshäusern der beiden Kurorte können Sie neben der ambulanten Vorsorge auch eine stationäre Vorsorge (§111 SGB V) wahrnehmen.
Bad Kohlgrub ist im Heilbäderverzeichnis der Beihilfeverordnung aufgenommen. Beide Kurorte sind außerdem mit dem Gütesiegel PRÄVENTION IM KURORT ausgezeichnet, einem hochwertigen Angebot des Deutschen Heilbäderverbandes für persönliche Vorsorge.